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Faller 170490 Super Expert Plastikkleber 25 g

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Beschreibung

Faller 170490 Super Expert Plastikkleber 25 g (Grundpreis 100g = 15,96 EUR )



Dieser Klebstoff für den Profi reagiert schneller, klebt schneller und dauerhafter. Mit Spezialkanüle und Kanülenschutzkappe.Plastikkleber mit besonders feiner Dosierkanüle.


Modellbauartikel, kein Spielzeug, nicht für Kinder unter 14 Jahren geeignet !




Sicherheitsdatenblatt gemäß EU-Verordnung 2015/830 Seite 1 von 7
Ausstellungsdatum: 07.02.2018 Ersatz für das Datenblatt von: 25.07.2016
"*" Änderungen gegenüber Vorläufer, n.a. = nicht anwendbar, n.v. = nicht verfügbar
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
1.1 Produktidentifikator
Handelsname: Super-Expert Plastikkleber
Artikel - Nr.: 170490
Rezeptur - Nr.: n.v.
Registriernummer: n.a.
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen
abgeraten wird
Identifizierte Verwendungen: Modellbaubedarf
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
1.3.1 Anschrift des Herstellers / Lieferanten:
Gebr. FALLER GmbH, Kreuzstraße 9, D - 78148 Gütenbach
Telefon: +49-7723-651-0, Telefax: +49-7723-651-161,
1.3.2 Verantwortlich für das Datenblatt:
CoSiChem AG, Ernst-Lemmer-Straße 23, D - 35041 Marburg,
1.4 Notrufnummer
Notfall - Telefon des Herstellers / Lieferanten Beratungsstelle für Vergiftungserscheinungen
Telefon: +49-7723-651-0 (8:30 – 16:30) Telefon: +49 761 19240 (Deutschland)
Telefon: +43 1 406 43 43 (Österreich)
Telefon: +32 70 245 245 (Belgien)
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Flam. Liq. 2; H225 / STOT SE 3; H336
2.2 Kennzeichnungselemente
Kennzeichnungspflichtig nach Verordnung (EG) 1272/2008: Ja.
Sind Ausnahmen anwendbar: Nein.
Signalwort: Gefahr Gefahrenpiktogramme:
Bestandteil(e): enthältAceton, n-Butylacetat
H - Sätze:
H225: Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
H336: Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
P - Sätze:
P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P305+P351+P338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen.
Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P301+P312: BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/ … anrufen.
Besondere Kennzeichnungen:
EUH066: Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. Tastbaren Warnhinweis anbringen.
Obige Kennzeichnung gilt bei Abgabe an private Endverbraucher.
2.3 Sonstige Gefahren
Kann Kunststoffe erweichen. Werkstoffe sollten vor Verwendung auf Beständigkeit überprüft werden. Diese
Mischung enthält keine Stoffe, die als PBT oder vPvB bewertet sind.
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Handelsname: Super-Expert Plastikkleber
Hersteller / Lieferant: Gebr. FALLER GmbH, Kreuzstraße 9, D - 78148 Gütenbach
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ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.1 Stoffe
n.a.
3.2 Gemische
Chemische Charakterisierung:
Lösemittelmischung
Inhaltsstoffe:
Bezeichnung
CAS - Nr. Index - Nr. EG - Nr. REACH - Nr.
Gefahrenkodierung / H - Sätze
m% -
Bereich
1-Methoxy-2-propanol; Monopropylenglycolmethylether
107-98-2 603-064-00-3 203-539-1 01-2119457435-35-xxx
Flam. Liq. 3; H226 / STOT SE 3; H336
5 - 12,5%
Aceton
67-64-1 606-001-00-8 200-662-2 01-2119471330-49-xxxx
Flam. Liq. 2; H225 / Eye Irrit. 2; H319 / STOT SE 3; H336
12,5 – 20%
N-Butylacetat
123-86-4 607-025-00-1 204-658-1 01-2119485493-29-xxxx
Flam. Liq. 3; H226 / STOT SE 3; H336
50 - 100%
Wortlaut der H - Sätze: siehe unter Abschnitt 16.
m% - Bereich: x – y ≜ x ≥ – < y
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1.1 Nach Einatmen:
Nach Produkt-/Brandgasinhalation aus dem Gefahrenbereich entfernen und für viel Frischluft sorgen. Bei
Beschwerden ärztlicher Behandlung zuführen.
4.1.2 Nach Hautkontakt:
Mit Wasser und Seife waschen. Bei anhaltenden Beschwerden Arzt befragen/hinzuziehen.
4.1.3 Nach Augenkontakt:
Sofort mit viel Wasser bei geöffnetem Lid spülen. Sofort Arzt hinzuziehen.
4.1.4 Nach Verschlucken:
Kein Erbrechen einleiten. Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Bei Beschwerden ärztlicher
Behandlung zuführen.
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatisch behandeln.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
5.1.1 Geeignete Löschmittel:
Wassersprühstrahl Schaum, Pulver, CO2.
5.1.2 Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:
Keine.
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Im Brandfalle können sich bilden: Organische Crackprodukte und Kohlenoxide., anorgan. Stäube
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
5.3.1 Besondere Schutzausrüstung:
Umluftunabhängiges Atemschutzgerät anlegen. Dicht schließender Chemieschutzanzug.
5.3.2 Zusätzliche Hinweise:
Keine.
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ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende
Verfahren
Siehe Kapitel 8.2.2
Für ausreichende Lüftung sorgen.
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
Größere Mengen nicht in die Kanalisation gelangen lassen. Zuständige Behörden bei unfallbedingtem
Einleiten größerer Mengen informieren.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Das aufgenommene Material vorschriftsmäßig entsorgen.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Keine.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
7.1.1 Hinweise zum sicheren Umgang:
Dämpfe nicht einatmen. Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen, schnupfen. Beschmutzte, getränkte
Kleidung sofort ausziehen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
7.1.2 Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:
Von Zündquellen fernhalten. Explosionsgeschützte Geräte/Armaturen und funkenfreie Werkzeuge verwenden.
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
7.2.1 Anforderung an Lagerräume und Behälter:
Von Zündquellen fernhalten.
7.2.2 Zusammenlagerungshinweise:
Entfernt lagern von Oxidationsmitteln.
7.2.3 Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
Keine.
7.3 Spezifische Endanwendungen
n.v.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1 Zu überwachende Parameter
Bezeichnung des Stoffes Überwachungswert
1-Methoxy-2-propanol; Monopropylenglycolmethylether AGW: 100 ppm | 370 mg/m³, TWA: 100 ppm | 375 mg/m³
Aceton AGW: 500 ppm | 1200 mg/m³, TWA: 500 ppm | 1210 mg/m³
AGW sind der TRGS 900 entnommen
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
8.2.1 Geeignete technische Steuereinrichtungen
Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen.
8.2.2 Individuelle Sicherheitsmaßnamen
8.2.2a Atemschutz: Bei unzureichender Belüftung Atemschutzgerät anlegen. Kurzzeitig Filtergerät, Filter
A
8.2.2b Handschutz: Handschuhe (säurebeständig); Butyl, Permeationszeit > 20 min.
Bitte Angaben des Handschuhlieferanten in Bezug auf Durchlässigkeit und
Durchbruchzeit beachten. Auch die spezifischen, ortsbezüglichen Bedingungen,
unter welchen das Produkt eingesetzt wird, in Betracht ziehen, wie Schnittgefahr,
Abrieb und Kontaktdauer.
8.2.2c Augenschutz: Schutzbrille
8.2.2d Körperschutz: Leichte Schutzkleidung
8.2.2e Sonstiges: Tragezeitbegrenzung beachten.
8.2.3 Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition:
n.v.
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ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
9.1.1 Form: viskos Farbe: klar Geruch: esterartig
Geruchsschwelle: n.v.
9.1.2 pH - Wert, unverdünnt: n.v.
pH - Wert, 1%ig in Wasser: n.v.
9.1.3 Siedepunkt / Siedebereich (°C): 56, Schmelzpunkt / Schmelzbereich (°C): n.v.
9.1.4 Flammpunkt (°C): -18, im geschlossenen Tiegel
9.1.5 Entzündlichkeit (EG A10 / A13): n.v.
9.1.6 Zündtemperatur (°C): 270
9.1.7 Selbstentzündlichkeit (EG A16): Nein.
9.1.8 Brandfördernde Eigenschaften: Nein.
9.1.9 Explosionsgefahr: n.v.
9.1.10 Explosionsgrenzen (Vol.%) untere: 1,6, obere: 13
9.1.11 Dampfdruck: 53,25
Dampfdichte (Luft = 1): n.v.
9.1.12 Dichte (g/ml): < 1
9.1.13 Löslichkeit (in Wasser): Unlöslich Löslich in: Kohlenwasserstoffen
9.1.14 Verteilungskoeffizient, n - Oktanol / Wasser: n.v.
9.1.15 Viskosität: > 19s (4mm)
9.1.16 Lösemittelgehalt (Gew.%): > 80%
9.1.17 Thermische Zersetzung (°C): n.v.
9.1.18 Verdunstungszahl: n.v.
9.2 Sonstige Angaben
n.v.
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1 Reaktivität
Keine.
10.2 Chemische Stabilität
Stabil bei Umgebungstemperatur.
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Keine gefährlichen Reaktionen bekannt.
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
Kühl und trocken lagern.
10.5 Unverträgliche Materialien
Reaktionen mit starken Oxidationsmitteln.
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte
Bei sachgemäßer Handhabung keine gefährlichen Zersetzungsprodukte.
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ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Akute Toxizität:
Einatmen: n.v.
Verschlucken: n.v.
Hautkontakt: n.v.
Ätz - / Reizwirkung auf die Haut: Kann bei empfindlichen Personen Hautreizungen verursachen.
schwere Augenschädigung / - reizung: Kann bei empfindlichen Personen Augenreizungen verursachen.
Sensibilisierung der Atemwege / Haut: Keine.
Keimzell-Mutagenität: Keine.
Karzinogenität: Keine.
Reproduktionstoxizität: Keine.
spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger
Exposition:
Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
spezifische Zielorgan-Toxizität bei
wiederholter Exposition:
n.v.
Aspirationsgefahr: n.v.
11.1.1 –
11.1.11
Erfahrungen aus der Praxis
n.v.
11.1.12 Erfahrungen aus der Praxis
Einstufungsrelevante Beobachtungen:
Keine.
Sonstige Beobachtungen:
Keine.
Die Einstufung der Zubereitung erfolgte nach dem Berechnungsverfahren.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1 Toxizität
n.v.
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
Das Produkt ist schwer wasserlöslich. Es kann durch abiotische Prozesse, z.B. mechanisches Abscheiden,
weitgehend aus dem Wasser eliminiert werden.
12.3 Bioakkumulationspotenzial
n.v.
12.4 Mobilität im Boden
n.v.
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Diese Mischung enthält keine Stoffe, die als PBT oder vPvB bewertet sind.
12.6 Andere schädliche Wirkungen
12.6.1 CSB - Wert, mg/g: n.v.
12.6.2 BSB5 - Wert, mg/g: n.v.
12.6.3 AOX - Hinweis: n.a.
12.6.4 Ökologisch bedeutsame Bestandteile: Keine.
12.6.5 Andere schädliche Wirkungen: Keine.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
13.1.1 Empfehlung: D 10 / R 1 Abfallschlüssel - Nr.: 20 01 27
Die Abfallschlüsselnummer soll in Absprache mit dem
Verbraucher, dem Hersteller und dem Entsorger
festgelegt werden.
Zusätzlich örtliche behördliche Vorschriften beachten.
13.1.2 Für ungereinigte Verpackungen
Empfehlung: Mit geeignetem Reinigungsmittel spülen. Sonst wie Produktreste. Nicht reinigungsfähige
Verpackungen sind wie der Stoff zu entsorgen.
Sicherer Umgang: Wie für Produktreste. Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmaßnahmen
sind zu beachten.
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ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
ADR IMDG IATA
14.1 UN-Nummer
1133 1133 1133
14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
UN 1133 Klebstoffe Klebstoffe Adhesives
14.3 Transportgefahrenklassen
3 3 3
14.4 Verpackungsgruppe
II II II
14.5 Umweltgefahren
Nein.
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Beförderungskategorie: 3
Klassifizierungscode: F1
Gefahrnummer: 33
LQ: 5 L
F-E, S-D Verpackungsanweisung
(Passagierflugzeug)
353
Verpackungsanweisung
(Frachtflugzeug)
364
14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code
Keine.
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den
Stoff oder das Gemisch
15.1.1 Beschäftigungsbeschränkung nach MuSchG / JArbSchG beachten: Ja.
15.1.2 Aufbewahrungspflicht nach § 8 (6) GefStoffV beachten: Ja.
15.1.3 Störfallverordnung beachten: Ja.
15.1.4 Technische Anleitung Luft: Klasse Ziffer Anteil m%
III 5.2.5 > 70%
15.1.5 Wassergefährdungsklasse: 1; Einstufung nach VwVwS
15.1.6 Lagerklasse: 3A
15.1.7 Regelungsbereich der TRGS 510 beachten: Ja.
15.1.8 Regelungsbereich des WRMG beachten: Nein.
15.1.9 Sonstige zu beachtende Vorschriften: Anmeldepflichtig nach § 16e ChemG.
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung :
n.a.
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Telefon: +49-7723-651-0, Ausstellungsdatum: 07.02.2018 Ersatz für das Datenblatt von: 25.07.2016
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
H - Sätze aus Kapitel 3
EUH066: Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
H225: Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
H226: Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
H319: Verursacht schwere Augenreizung.
H336: Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Dieses Datenblatt wurde gemäß EU-Verordnung 2015/830 erstellt.
Die Angaben basieren auf dem Stand der Kenntnisse und Erfahrungen am Ausstellungsdatum, sie haben
nicht die Bedeutung von Eigenschaftszusicherungen. Sie dürfen weder geändert, noch auf andere Produkte
übertragen werden. Vervielfältigung im unveränderten Zustand ist erlaubt.
Ausgestellt durch: CoSiChem AG, Ernst-Lemmer-Straße 23, D - 35041 Marburg, +49-6421-886563
Daten - Eingang: 29.03.2011, $gfa_0001